
Unter dem Motto "Ergänzende Schutzzertifikate - geringe Anmeldezahlen, hohe wirtschaftliche Bedeutung" diskutierten Vertreter nationaler und internationaler Organisationen sowie Experten aus Industrie und Anwaltschaft im Deutschen Patent- und Markenamt in München wirtschaftliche und rechtliche Fragen zu ergänzenden Schutzzertifikaten. Diese Schutzrechte bieten die Möglichkeit, die maximale Patentschutzdauer von 20 Jahren für bestimmte Wirkstoffe, die als Arznei- oder Pflanzenschutzmittel zugelassen werden können, um maximal fünf beziehungsweise - bei auf pädiatrische Wirkung geprüften Arzneimitteln - um maximal fünfeinhalb Jahre zu verlängern.
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© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 02.08.2011