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Aktuelles aus der Hauptabteilung 3 (Marken und Muster)

Präsentation

Gliederung

A. Marken

B. Geschmacksmuster
C. Gebrauchsmuster

A. Marken

1. Zahlen

  • weiterhin bei nationalen Anmeldungen hohes Niveau - Plus von 5,3 % von 2007 wird 2008 wohl nicht erreicht,
  • leichter Rückgang entspricht allgemeinem Trend - auch HABM hat Wachstumsprognosen korrigiert,
  • Anmeldungen über WIPO im Wege der Schutzerstreckung, die so genannten IR-Marken, bei DPMA rückläufig, bei HABM steigend, Grund: seit Beitritt der EU zum Madrider Protokoll 2004 Weg über das HABM Alicante (Erstreckung auf die Gemeinschaft) häufiger; Tendenz ebenso in anderen Mitgliedstaaten der EU,
  • kontinuierliche Steigerung der Erledigungen im Markenbereich in den letzten Jahren - sowohl bei Eintragungen als auch bei Zurückweisungen
  • 2008 ist Ziel weitere Steigerung, außerdem Abschluss möglichst vieler Widerspruchs-, Löschungs- und Erinnerungsverfahren,
  • verstärkte Aktivitäten im DPMA führen eventuell zu Anstieg der stark rückläufigen Beschwerden beim BPatG,
  • Nebenverfahren (Bearbeitung in Dienststelle Jena)

Verlängerungen führen zu weiterem Anstieg Registerbestand (knapp 765.000 nationale Marken Ende 2007).

  • 40 bis 45% eines Jahrgangs werden verlängert
  • Prognose 2008: circa 30.000 Verlängerungen
  • Löschungen: 55 bis 60 % pro Jahrgang wegen Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr
  • Prognose 2008: circa 34.000 Löschungen

Pro Jahr mehr Eintragungen als Löschungen (2007: 54.534 Eintragungen, circa 33.000 Löschungen).

  • Festakt am 9. September 2008 mit Bundesjustizministerin Zypries und Gästen zum 10jährigen Jubiläum der Dienststelle Jena

2. Blick in Zukunft

  • Ab 1. November 2008 bei Neueintragung farbig gedruckte Urkunden
    • im "Massendruck" mit Hochleistungsdruckern aber keine Offset-Qualität möglich,
    • Farbqualität kann insbesondere bei silbrigen oder goldenen Abbildungen nicht optimal sein,
    • Qualitätsverlust vermeiden durch elektronische Anmeldung, da Einscannen entbehrlich; Vorteil: sofort Aktenzeichen
  • Änderung der Markenverordnung zum 1. November 2008


Dauerthema "Klassifikation": erheblicher Aufwand bei Klärung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen, insbesondere Klassen 9, 38, 42. Grund:

  • in Anmeldungen häufig keine Beschränkung auf Oberbegriffe und Begriffe aus der alphabetischen Liste der Nizzaer Klassifikation
  • Tipp: "Suchmaschine" auf Homepage des DPMA www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/suche , enthält in der deutschsprachigen Version zahlreiche weitere Begriffe über die NCL 9 hinaus, die DPMA akzeptiert,
  • aktuell: neue Formulierungshilfen zum Thema Einzelhandelsdienstleistungen (zusammenfassende Oberbegriffe der Klassen 1-34).
  • in Planung: gemeinsame Klassifizierungs-Liste mit HABM, soll von beiden Ämtern anerkannte deutsche Begriffe enthalten.
  • ab 15. November 2008 überarbeitete Formulare
    • für Anmeldung von Marken
    • für Antrag auf Eintragung von geografischen Herkunftsangaben obligatorisch
    • im IR-Verfahren wird Verwendung von WIPO-Formularen komplett obligatorisch
  • Hinweise ab 1. November 2008 auf Homepage DPMA und in Blatt für PMZ

3. "Markenthema des Jahres"

"Schwabenpost" oder "Anspruch auf Gleichbehandlung im Markenrecht"?

Bundespatentgericht

  • 9 Beschwerdeverfahrenausgesetzt,
  • in 2 Verfahren ("Schwabenpost", "Volks.Handy") am 19. Dezember 2007 vier Fragen an Europäischen Gerichtshof (Vorabentscheidungsersuchen) zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie 89/104 EWG,

Sachverhalt:

  • DPMA: Zurückweisung der Anmeldung der Wortmarke "SCHWABENPOST" für Klasse 38 (Telekommunikation) und 39 (Nachrichtenüberbringung, Zustellung von Druckereierzeugnissen), weil Publikum darunter "postspezifische Serviceleistung im Raum Schwaben oder von einer Firma in Schwaben erbracht" verstehe,
  • Anmelderin vor BPatG: Bezeichnung ist betrieblicher Herkunftshinweis, außerdem Hinweis auf vergleichbar gebildete, eingetragene oder zurückgewiesene Zeichen für Wettbewerber;
  • BPatG erwägt Aufhebung der Zurückweisung und Eintragung für Klasse 39 - trotz möglicher Schutzunfähigkeit.
  • BPatG: EuGH soll entscheiden, ob Voreintragungen bei Prüfungsentscheidung zur Vermeidung Diskriminierung im Wettbewerb immer berücksichtigt werden müssen.

4. Einheitlichkeit der Eintragungspraxis

DPMA legt Wert auf zügige Verfahren und auf stimmige Entscheidungspraxis.

Maßnahmen:

  • Diskussion schwieriger Fälle in den 12 nationalen Markenprüfteams mit Leitung
  • teamübergreifende Klärung, gegebenenfalls mit allgemeinen Leitlinien
  • Diskussion Grenzfälle, Grundlinien der Entscheidungspraxis bei umfassenden markenrechtlichen Themenkomplexen
  • recherchierbare Dokumentation der Beratungsergebnisse
  • Dokumentation von Gründen bei Abweichung in Akte
  • Bearbeitung ähnlicher Anmeldungen durch 1 Team oder 1 Prüfer ("Knut", "Flocke")
  • juristische Ansprechpartner für schwierige Fallkonstellationen (zum Beispiel Farbmarken, 3D-Marken)
  • Stichproben zur Überprüfung Eintragungen und Zurückweisungen durch Team- und Abteilungsleitung

Aber grundsätzlich zu beachten:

  • geringe Abweichungen in Wortbildung, grafischer Gestaltung oder Auswahl der Waren und Dienstleistungen können zu anderem Prüfungsergebnis führen
  • 80 Prüferinnen und Prüfer kennen Spannungsfeld zwischen Stimmigkeit von Entscheidungen in vergleichbaren Fällen und Besonderheiten des Einzelfalls

B. Geschmacksmuster

  • trotz kurzer Verfahrensdauer rückläufige Zahlen
  • Perspektive: elektronische Geschmacksmusteranmeldung ab 2009
  • ab 1. November 2008 unter anderem Verbesserungen im Anmeldeverfahren:
    • erster Schritt zu digitalen Datenträgern: wahlweise Einreichung Wiedergabe und Beschreibung von Muster nur auf Datenträgern (CD oder DVD (Datei-Format: *.jpg [JPEG]; maximale Größe: 2 Megabyte)
    • Notwendigkeit von Mehrfach-Exemplaren bei Papieranmeldungen entfällt,
    • eingereichte Beschreibungen werden obligatorisch eingetragen und bekannt gemacht.
    • 10 statt 7 Darstellungen für Wiedergabe eines Musters.
  • Neue Formulare zur Anmeldung eines Geschmacksmusters ab Anfang November 2008 auf Homepage und in Novemberheft BlPMZ

C. Gebrauchsmuster

  • Erneut leichter Rückgang an Anmeldungen: bis Ende September 2008 11.715 statt 12.502 im Vorjahr.
  • Anmeldeaufkommen bereits seit 2004 zurückhaltend; antizyklisch zur konjunkturellen Entwicklung
  • aber Gebrauchsmuster flankierend zu Patentschutz weiterhin konkurrenzlos schnell und attraktiv


Auswirkungen der BGH-Entscheidung "Demonstrationsschrank" aus 2006:

  • = Aufwertung des Schutzrechts,
  • früher: Gebrauchsmuster "geringere" erfinderische Leistung mit Folge Differenzierung bei Schutzumfang zwischen Patenten und Gebrauchsmustern
  • jetzt: derselbe Schutzumfang wegen Angleichung der Anforderungen an erfinderische Leistung
  • für Schutzfähigkeit kaum praktische Auswirkungen; Gegenstand, der für Fachmann nach Stand der Technik nahe liegt, schon bislang in Löschungsverfahren als nicht schutzfähig erachtet


Gebrauchsmusterlöschungsverfahren

  • Rückgang anhängiger Verfahren durch mehr Erledigungen seit einem Jahr von 337 auf 305;
  • Perspektive ist - trotz steigender Eingänge - sehr positiv,
  • Ziel: Abschluss spätestens in 18 Monaten

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 07.05.2012