München. Heute unterzeichnete Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), gemeinsam mit Masahiro Koezuka, Leiter des Japanischen Patentamts (JPO), eine Vereinbarung zur Durchführung eines gemeinsamen Pilotprojekts.
Künftig sollen die Arbeitsergebnisse der deutschen und japanischen Patentbehörden ausgetauscht und gegenseitig genutzt werden. Stellt eines der beiden Ämter fest, dass eine bei ihm angemeldete Erfindung patentierbar ist, so gewährt das jeweils andere Amt der Anmelderin oder dem Anmelder eine beschleunigte Prüfung, falls sie oder er seine Erfindung auch dort anmeldet. In diesem Fall verfasst und verschickt das Amt innerhalb von neun Monaten ab Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente einen ersten Bescheid zu der Anmeldung.
Dieses als Patent Prosecution Highway (PPH) bezeichnete Projekt wurde vom japanischen Patentamt ins Leben gerufen. Nach dem amerikanischen (Juli 2006), dem koreanischen (April 2007) und dem britischen (Juli 2007) Amt hat sich auch das Deutsche Patent- und Markenamt entschlossen, ein solches Pilotprojekt mit dem japanischen Patentamt aufzunehmen. Seit Frühjahr 2007 wurden intensive Gespräche mit dem japanischen Patentamt geführt, die mit der Unterzeichnung des Abkommens erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Start des gemeinsamen Pilotprojekts ist für spätestens März 2008 vorgesehen. Es läuft zunächst zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung. Die Ergebnisse des Pilotprojekts werden im Anschluss durch beide Ämter evaluiert.

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012