München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) stärkt mit der Einrichtung einer Kinderkrippe die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Heute wird die Kinderkrippe gemeinsam mit Kindern, Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vertretern der Landeshauptstadt München und des DPMA sowie allen anderen Personen, die im Wesentlichen zum Entstehen der Kinderkrippe beigetragen haben, eingeweiht. Mit einem Grußwort eröffnen die Feier unter anderem die Stadträtin Beatrix Zurek und der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, Dr. Jürgen Schade.
Die Kinderkrippe für 24 Kinder im Alter von acht Wochen bis drei Jahren wird in Kooperation mit der Landeshauptstadt München betrieben. Als Träger des Betriebs wurde die Gemeinnützige Gesellschaft des Vereins für Sozialarbeit für Kinderbetreuung mbH gewonnen, der in München bereits Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt. 12 Krippenplätze können mit Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DPMA belegt werden, weitere 12 Plätze können von der Stadt München beansprucht werden.
Als weitere Maßnahmen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, bietet das Amt Teilzeit- und Telearbeit sowie gleitende Arbeitszeiten an.
Das Deutsche Patent- und Markenamt - kurz DPMA - ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Zusammen mit seinen Vorläufern - dem Kaiserlichen Patentamt und dem Reichspatentamt - kann das DPMA auf eine über 130-jährige Geschichte zurückblicken. Derzeit hat die Behörde rund 2500 Beschäftigte. Weitere Informationen zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) finden Sie unter http://presse.dpma.de .
© 2008 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 11.02.2010