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Erneut Rekord-Anmeldezahlen, neue Prüfer werden eingestellt

Pressemitteilung vom 15.03.2000

"Die erneut gestiegenen Anmeldezahlen beim Deutschen Patent- und Markenamt dokumentieren die große Bedeutung, die dem gewerblichen Rechtsschutz in der Wirtschaft beigemessen wird", kommentiert der Präsident des Amtes, Dr. Hans-Georg Landfermann, die heute in München erstmals veröffentlichten Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres 1999. "Sie belegen ferner, dass die Dienstleistungen des Deutschen Patent- und Markenamts auch im Rahmen der Europäisierung und internationalen Ausrichtung nach wie vor für Industrie und Erfinder im Inland unverzichtbar sind", so Landfermann. Erfindergeist und Innovationsfreude seien gerade in einer Wissensgesellschaft Basis des Erfolges.

Wachstum von rund 13% im Patentbereich / inländische Patentaktivitäten um mehr als 7% gestiegen

Im Jahr 1999 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) insgesamt 94.067 (83.338*) Patente angemeldet und 37.036 (36.298) Prüfungsanträge gestellt. Das entspricht einem Wachstum von 12,9% bei den Patentanmeldungen und einer Zunahme von 2,0% bei den Prüfungsanträgen. Aus dem Inland stammen 51.105 (47.633) Anmeldungen, im Vergleich zu 1998 ein Zuwachs um 7,3%. Der Anteil der Einzelerfinder beträgt 14%. Bei den inländischen Anmeldungen liegt Bayern mit einem Anteil von 25,2% an der Spitze. Es folgen Baden-Württemberg mit 22,9% und Nordrhein-Westfalen mit 19,8%. Über zwei Drittel aller inländischen Anmeldungen kommen somit aus diesen drei Ländern.
Fortgesetzt hat sich 1999 auch die Zunahme der Recherche-Dienstleistungen außerhalb des Prüfungsverfahrens. Mit 10.420 (9.227) Rechercheanträgen ist ein Zuwachs von 12,9% zu verzeichnen.

Bestand an Patenten zum Jahresende 1999: 371.816 (354.879).

Erneut kräftige Steigerung im Markenbereich / Inländische Markenanmeldungen um mehr als 13% gestiegen

Die Zahl der Markenanmeldungen ist erneut kräftig gestiegen. Im Jahr 1999 wurden 76.434 (68.610) nationale Marken angemeldet. Das entspricht einem Zuwachs von 11,4%. Die Anzahl der Anmeldungen aus dem Inland stieg mit 71.563 um 13,1%. Darüber hinaus wurden 9.531 (9.692) Schutzgesuche für Deutschland (Internationale Marken) eingereicht, gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 1,7%.

"Kleines Patent": 4,6% mehr Gebrauchsmusteranmeldungen registriert

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 23.584 (22.541) Gebrauchsmusteranmeldungen registriert, also 4,6% mehr als im Jahr 1998. Dies war allerdings zum Teil durch die Nacherfassung von circa 1.200 internationalen Anmeldungen aus 1998 bedingt. Die Zahl der Rechercheanträge war mit 3.468 (3.441) Anträgen in etwa so hoch wie im Jahre 1998.

"Designschutz": Rund 11.000 Geschmacksmuster angemeldet

Mit 10.959 im Jahre 1999 wurde das Ergebnis des Vorjahres (11.420) nicht wieder erreicht, das Ergebnis des Jahres 1997 (10.736) wurde aber übertroffen. Mit diesen rund 11.000 Geschmacksmusteranmeldungen wurde insgesamt für 73.506 Muster und Modelle Schutz beantragt. Insgesamt wurden im letzten Jahr 13.689 Anmeldeverfahren mit 89.073 Mustern und Modellen erledigt, wobei 85.278 Muster und Modelle aus 13.071 Verfahren eingetragen wurden.

Neue Stellen für Personal im DPMA bewilligt

Auch 1999 war die Personalsituation im DPMA geprägt von den Sparauflagen der Bundesregierung. Das Personalsoll im Haushaltsjahr 1999 betrug 2.220 Stellen. Zwar ist es erstmals seit mehreren Jahren gelungen, mehr Stellenneubewilligungen zu erreichen, als auf Grund der weiter geltenden Einsparauflagen weggefallen sind, eine echte "Trendwende" ist aber erst mit dem Haushalt 2000 eingetreten, der 76 Stellen mit sich gebracht hat. Die Ausschreibungen für das technische Personal fanden bereits im Dezember 1999 statt. Wir hoffen, die Mehrzahl der neuen Stellen noch in der ersten Jahreshälfte 2000 besetzen zu können. Die derzeit überlasteten Prüfer können also ab dem Jahr 2001, nach der Einarbeitung der neuen Prüfer, mit einer Entlastung rechnen.


Haushalt 1999

Stellt man die Gesamtheit der vom DPMA erzielten Einnahmen den Kosten des Amtes gegenüber, so sind auch alle Ausgaben des Amtes, insbesondere auch die Versorgungsbezüge und Investitionen, einzubeziehen. Bei dieser Gesamtbetrachtung ergibt sich für das Jahr 1999 folgendes Bild:

Einnahmen: 379,0 Millionen DM
Ausgaben: 361,9 Millionen DM
darunter: - Personal 176,7 Millionen DM
- Sächliche Verwaltungsausgaben 81,8 Millionen DM
- Beihilfe und Kindergeld 8,6 Millionen DM
- Zuweisungen und Zuschüsse 0,6 Millionen DM
- Investitionen 39,3 Millionen DM
- Versorgungsbezüge 54,9 Millionen DM
Überschuss 17,1 Millionen DM

Dieser Überschuss ist auf die erneut gestiegenen Anmeldeaktivitäten, auf die höhere Zahl von Gebührenvorauszahlungen zum Jahresende 1999 anlässlich der zum 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Gebührenerhöhung, aber auch auf Sparmaßnahmen zurückzuführen.

Bei einer Betrachtung des Gesamtsystems des gewerblichen Rechtsschutzes, das aus dem DPMA als Behörde und dem Bundespatentgericht - als gerade zur richterlichen Kontrolle dieses Amtes eingerichteten Gericht besteht - sind die Einnahmen/Ausgaben des DPMA und des Bundespatentgerichts (BPatG) zusammen zu fassen:

Einnahmen 379,251 Millioneno DM
davon Einnahmen des BPatG 0,251 Millionen DM
Ausgaben 431,8 Millionen DM
darunter für: - Personal 176,7 Millionen DM
- Sächliche Verwaltungsausgaben 81,8 Millionen DM
- Beihilfe und Kindergeld 8,6 Millionen DM
- Zuweisungen und Zuschüsse 0,6 Millionen DM
- Investitionen 39,3 Millionen DM
- Versorgungsbezüge 54,9 Millionen DM
- BPatG 69,9 Millionen DM
Unterdeckung -52,549 Millionen DM

Haushalt 2000
Einnahmen 399,6 Millionen DM
davon Einnahmen des BPatG 0,3 Millionen DM
Ausgaben 439,4 Millionen DM
darunter für: - Personal 186,5 Millionen DM
- Sächliche Verwaltungsausgaben 90,9 Millionen DM
- Beihilfe und Kindergeld 10,8 Millionen DM
- Zuweisungen und Zuschüsse 0,7 Millionen DM
- Investitionen 36,7 Millionen DM
- Versorgungsbezüge 54,9 Millionen DM
- BPatG 58,9 Millionen DM
Unterdeckung -39,8 Millionen DM

DPMA warnt nachdrücklich vor unseriösen Geschäftspraktiken

Im Jahr 1999 warnte das DPMA über die Medien eindringlich vor den Machenschaften eines Unternehmens, das unter den Bezeichnungen "ZPR-Patentregister", "ZGMR-Gebrauchsmusterregister", ZMR-Markenregister" und ZDR-Datenregister" auftrat. Es verschickte Zahlungsaufforderungen in Höhe von jeweils 1.235,40 DM an die Inhaber gewerblicher Schutzrechte in ganz Deutschland. Die Daten der Rechnungsempfänger wurden offensichtlich den amtlichen Publikationen entnommen, zu denen das DPMA gesetzlich verpflichtet ist. Bei Empfängern, die mit dem patentamtlichen Verfahren nicht vertraut sind, entstand der Eindruck, es handele sich um eine amtliche Zahlungsaufforderung. Insgesamt sind dem DPMA rund 300 Fälle bekannt.
Das DPMA weist nochmals darauf hin, dass das Amt nichts mit diesen Rechnungen zu tun hat und die Rechnungsempfänger nicht zur Zahlung verpflichtet sind.
Bei der Vorgehensweise des Unternehmens aus dem Raum Frankfurt am Main handelt es sich nicht nur um ein äußerst unseriöses Geschäftsgebaren. Letztendlich liegt nach Auffassung des DPMA Betrug oder zumindest Betrugsversuch vor. Deshalb hat das DPMA bereits im Sommer 1999 Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben offenbar dazu geführt, dass diese Machenschaften jedenfalls derzeit nicht fortgesetzt werden.

Markenanmeldungen bekannter Namen

Das DPMA beobachtet aufmerksam die Tendenz, bekannte Namen von Komponisten, Dichtern oder sonstigen historischen oder lebenden Persönlichkeiten als Marke anzumelden. "Die prüfenden Markenstellen des DPMA sind im Hinblick auf diese bekannten Namen besonders sensibilisiert und prüfen sehr genau, ob der Marke der beantragte Schutz gewährt werden kann", erklärte der Präsident des Amtes, Dr. Hans-Georg Landfermann, gegenüber der Presse. "Man hat nicht immer den Eindruck, dass die Anmelder sich um den guten Ruf oder das Vermächtnis dieser Persönlichkeiten kümmern. Vielmehr stecken hinter solchen Anmeldungen manchmal handfeste finanzielle Eigeninteressen" kommentierte der Präsident diese Entwicklung. Der Inhaber einer solchen Marke versuche dann, Interessierten eine Lizenz zu verkaufen beziehungsweise die Marke gegen einen - vermutlich nicht unbeträchtlichen - Geldbetrag ganz zu übertragen.
Im übrigen werde der Schutzbereich in Widerspruchsverfahren, in denen sich der Inhaber einer älteren Marke gegen eine neu eingetragene Marke wendet, sehr eng gehalten. Dementsprechend sei auch keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke des Vereins Thomaskirche-Bach 2000 e.V, die eine grafisch verfremdete Darstellung der Buchstabenfolge "Bach" zeigt, und der in Schreibschrift gehaltenen Marke "Johann Sebastian Bach" angenommen worden. Unter Berufung auf diese Entscheidung des DPMA hatte das Landgericht Leipzig im September letzten Jahres auch eine Verletzungsklage des Widersprechenden gegen den Bach-Verein zurückgewiesen.

Löschungsverfahren "Webspace"

"Das Deutsche Patent- und Markenamt registriert Wort- und Bildmarken keineswegs ungeprüft - wie es leider manchmal der Presse zu entnehmen ist, zuletzt einem Beitrag der Februarausgabe des Magazins Internet WORLD" erklärte der Präsident des Amtes gegenüber Pressevertretern. "Bezeichnungen, die nicht unterscheidungskräftig sind oder lediglich eine freihaltungsbedürftige Waren- und/oder Dienstleistungsangabe enthalten, dürfen nicht eingetragen werden", so Landfermann.
Die Marke "Webspace", die im Internet für Unruhe gesorgt hat, ist zwar zunächst eingetragen worden, war dann aber Gegenstand eines Löschungsverfahrens. Am 2. Februar 2000 hat die Löschungsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts die Löschung der Marke "Webspace" beschlossen. Das DPMA stützt seine Entscheidung vor allem auf § 8 Absatz 2 Nummer 1 Markengesetz, der Bezeichnungen, "denen für die Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt" von der Eintragung als Marke ausschließt.
Mittlerweile hat der Markenbereich Internet-Zugriff. Dies ermöglicht jedem Prüfer die schnelle Information über Entwicklungen der Technik und Wandlung der Sprache. Damit ist die Gefahr erheblich geringer, dass Begriffe eingetragen werden, die als beschreibende Angabe ausgeschlossen sein müssten.


* Die Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1998

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012 

 

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