Am 1. Januar 2002 treten beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht neue Kostenregelungen in Kraft. Grundlage ist das Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Bundesgesetzblatt, Teil I, Nummer 69 vom 19.12.2001, Seite 3656). Sämtliche Auslagen und Gebühren den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht betreffend werden auf Euro umgestellt. Weiterhin enthält das Gesetz zahlreiche Neuerungen zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs sowie einige Verfahrensänderungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ausführliche Informationen zur Gebührenumstellung in Euro und zu weiteren Verfahrens- und Gebührenänderungen ab 1. Januar 2002 finden Sie unter www.dpma.de.
© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012