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Verfahrens- und Gebührenänderungen beim Deutschen Patent- und Markenamt

Pressemitteilung vom 20.12.2001

Am 1. Januar 2002 treten beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht neue Kostenregelungen in Kraft. Grundlage ist das Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Bundesgesetzblatt, Teil I, Nummer 69 vom 19.12.2001, Seite 3656). Sämtliche Auslagen und Gebühren den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht betreffend werden auf Euro umgestellt. Weiterhin enthält das Gesetz zahlreiche Neuerungen zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs sowie einige Verfahrensänderungen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts werden in Euro umgerechnet und angepasst.
  • Für alle Schutzrechte ist die Anmeldegebühr innerhalb von drei Monaten nach dem Eingang der Anmeldung zu zahlen, ansonsten gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
  • Die Einzugsermächtigung wird als neue Zahlungsart eingeführt. Dagegen können Gebühren nicht mehr mit Schecks oder Gebührenmarken bezahlt werden.
  • Nach dem 31.12.2001 eingelegte Einsprüche gegen Patenterteilungen werden bis einschließlich 31.12.2004 nicht mehr vom Deutschen Patent- und Markenamt sondern vom Bundespatentgericht bearbeitet (Einspruchsgebühr: 200 Euro).


Ausführliche Informationen zur Gebührenumstellung in Euro und zu weiteren Verfahrens- und Gebührenänderungen ab 1. Januar 2002 finden Sie unter www.dpma.de.

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012 

 

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