"Im vergangenen Jahr wurden über 110.000 Patente und knapp 87.000 nationale Marken angemeldet. Das entspricht einem Zuwachs von 17,4% bei den Patenten und 13,8% bei den Marken", so der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München, Dr. Hans-Georg Landfermann. Ein Prüfungsantrag wurde zu 37.804 Patentanmeldungen gestellt, ein Zuwachs von 2,1%.
Dieser ungebrochene Aufwärtstrend dokumentiert die nach wie vor große Bedeutung, die dem nationalen gewerblichen Rechtsschutz auch vor dem Hintergrund zunehmender Europäisierung zukommt. Er stellt für das DPMA aber gleichzeitig eine große Herausforderung dar.
"Eine Herausforderung, die wir gerne annehmen", kommentierte Landfermann die Rekordzahlen." Durch Reorganisationsmaßnahmen und den großen Einsatz unserer Mitarbeiter, die mittlerweile die Grenze ihrer Belastbarkeit erreicht haben, konnten wir unsere Produktivität erneut steigern. So wurden im letzten Jahr fast 27.000 Patentprüfungsverfahren und mehr als 81.000 nationale Markenverfahren abgeschlossen. Aber diese Erfolge reichen nicht aus!", so Landfermann. Trotz der erzielten Verbesserungen sei die Zahl der Verfahren, die sich momentan in Bearbeitung befinden, für den Patentprüfungsbereich um 9,7% auf 109.000 gestiegen. Die Dauer der abgeschlossenen Prüfungsverfahren betrage durchschnittlich 32 Monate und sei damit einen Monat länger als im Vorjahr. "Um die Antragsflut künftig in kürzerer Zeit und mit gleichbleibend hoher Qualität bewältigen zu können, werden wir die eingeleitete Modernisierung des Amtes weiterhin intensiv vorantreiben. Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz werde ich mich auch in Zukunft für eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung des DPMA einsetzen", bekräftigte Landfermann.
"Ich bin durchaus optimistisch: Das Bundesministerium der Justiz und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages haben die Bedeutung des Amtes für den technologischen Fortschritt erkannt. Wir konnten im vergangenen Jahr insgesamt 39 Patent- und neun Markenprüfer zusätzlich einstellen, die nach dem Abschluss ihrer Einarbeitung ihre Kollegen entlasten werden. Für das laufende Jahr sind für den Patentbereich nochmals zehn und für den Markenbereich weitere vier Stellen hinzu gewonnen worden, außerdem Geldmittel für die befristete Einstellung von zehn Markenprüfern.
Darüber hinaus wird der Ausbau unseres elektronischen Patentinformationssystems DEPATIS mit zusätzlichen Haushaltsmitteln schneller als geplant vorangetrieben."
"Im Jahr 2000 haben wir mit 110.392 Patentanmeldungen erstmals die magische Zahl von 100.000 überschritten", so Landfermann. Insgesamt gingen 16.325 Anmeldungen mehr ein als im Jahr 1999 (94.067*). Das entspricht einem Wachstum von 17,4%. Die Zahl der Prüfungsanträge ist um 2,1% auf 37.804 (37.036) gestiegen.
53.521 der Anmeldungen stammen aus dem Inland (51.105) - eine Zunahme um 4,7%. Das bedeutet: Im Schnitt gehen von inländischen Patentanmeldern pro Arbeitstag rund 210 Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt ein! Der Anteil der Einzelerfinder beträgt 13,4%.
Bei den inländischen Anmeldungen liegt erneut Bayern mit einem Anteil von 24,9% an der Spitze. Es folgen Baden-Württemberg mit 23,3% und Nordrhein-Westfalen mit 19,3%. Über zwei Drittel aller inländischen Anmeldungen kommen somit aus diesen drei Ländern.
Bestand an wirksamen Patenten zum Jahresende 2000: 377.001 (371.816)
Die Zahl der Markenanmeldungen ist erneut kräftig gestiegen. Im Jahr 2000 wurden 86.983 (76.434) nationale Marken angemeldet. Das entspricht einem Zuwachs von 13,8%. Die Anzahl der Anmeldungen aus dem Inland stieg mit 81.969 (71.563) um 14,5%. Darüber hinaus wurden 10.020 (9.531) Schutzgesuche für Deutschland (Internationale Marken) eingereicht.
Bestand an wirksamen nationalen Marken zum Jahresende 2000: 574 542 (530 186)
Der Anteil der Dienstleistungsmarken ist mit 41.990 Anmeldungen gegenüber 1999 um 30% gestiegen. Am Gesamtanmeldeaufkommen sind die Dienstleistungsmarken mit gut 48% beteiligt (1999: 39%). Fast jede zweite Markenanmeldung hat heute eine Dienstleistung zum Gegenstand!
Das Gebrauchsmuster ist für alle Bereiche der Technik offen und unterscheidet sich vor allem dadurch von den Patenten, dass es nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft wird. "Damit kann der Erfinder schnell - in der Regel nach drei Monaten - ein Schutzrecht auf seine technische Erfindung erhalten. Die Möglichkeit des Patentschutzes besteht fort", so Landfermann.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt 21.952 (22.291) Gebrauchsmusteranmeldungen registriert. Hinzu kommen 358 internationale Anmeldungen. Die Zahl der Rechercheanträge bewegt sich mit 3.339 Anträgen auf dem Niveau der Vorjahre.
"Besonders freut mich, dass das Musterregister während des gesamten Jahres aktuell arbeitete. Nach wie vor hält der Anmelder bereits nach sechs bis acht Wochen sein Schutzrecht in den Händen. Damit ist ein schneller und wirkungsvoller Schutz für unsere Kunden erreicht", berichtete Landfermann.
Im Jahr 2000 wurde mit 11.333 Geschmacksmusteranmeldungen für insgesamt 71.375 Muster und Modelle Geschmacksmusterschutz beantragt. Gegenüber dem Vorjahr (10.959 Anmeldungen) bedeutet dies eine Zunahme von 3,5%. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 11.202 Anmeldeverfahren mit 76.548 Mustern und Modellen erledigt, wobei 73.617 Muster und Modelle aus 10.486 Verfahren eingetragen wurden.
"Während der Haushalt 1999 noch eine Unterdeckung von 52,549 Millionen DM auswies, konnten wir im vergangenen Jahr einen - wenn auch bescheidenen - Überschuss von 2,8 Millionen DM erwirtschaften", so der Patentamtspräsident. Die Gelder würden dringend für die weitere Modernisierung des Amtes benötigt. Der Überschuss sei auf die erneut gestiegenen Anmeldeaktivitäten und auf die zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gebührenerhöhung, aber auch auf Sparmaßnahmen zurückzuführen.
"Programme für die Datenverarbeitung sind für die Technik ein Grenzfall", so Landfermann. "Sie umfassen sowohl technische Sachverhalte, die Gegenstand eines Patents sein können, als auch nicht technische Formen, beispielsweise den Quellcode, der eindeutig dem Urheberrecht zuzuordnen ist." Trotz des im Deutschen Patentgesetz und im Europäischen Patentübereinkommen verankerten gesetzlichen Ausschlusses der Patentierbarkeit von "Programmen für Datenverarbeitungsanlagen als solche", seien Programme für Datenverarbeitungsanlagen dann dem Patentschutz zugänglich, wenn technische Merkmale Bestandteil der Lösung seien.
"Die seit 1995 geltenden Prüfungsrichtlinien des DPMA sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden", so Landfermann. Demnach werde der Computer in Verbindung mit einem lauffähigen Programm als insgesamt technische Einheit anerkannt. Auch Anmeldungen, die auf einem Rechner ausgeführte Verfahren oder Verfahrensschritte beinhalten, seien als so genannte "programmbezogene Erfindungen" patentfähig, wenn sie die übrigen Voraussetzungen der Patentierbarkeit erfüllen.
Unter www.dpma.de unterstützen seit Anfang des Jahres ein neu entwickeltes Anmeldeformular und eine Suchmaschine für Waren und Dienstleistungen den Anmelder beim Ausfüllen seiner Markenanmeldung. Durch Anklicken der auszufüllenden Felder gelangt man zu einem Hilfstext, der die erforderliche Angabe näher erläutert und somit das Ausfüllen des Formulars erheblich erleichtert. Mittels der Suchmaschine für Waren- und Dienstleistungen kann sich der Anmelder schnell orientieren und für seine Produkte und Dienstleistungen Formulierungen wählen, die vom DPMA auch akzeptiert werden.
Von diesem zusätzlichen Kundenservice erhofft sich das Amt auch eine Arbeitserleichterung durch verbesserte Qualität der Markenanmeldungen. "Zu 50% aller Anmeldungen - in den Dienstleistungsklassen sind es sogar bis zu 80% - sind mittlerweile Rückfragen erforderlich", so der Präsident des Münchner Amtes, Dr. Hans-Georg Landfermann.
Die Rechnung wird wohl aufgehen: "Unser neuer Service kommt bei den Anmeldern gut an. Seit Anfang des Jahres wurde über 3.000 mal auf das interaktive Anmeldeformular zugegriffen. Mit der Suchmaschine für Waren und Dienstleistungen wurden sogar schon mehr als 29.000 Recherchen durchgeführt", berichtete Landfermann.
"Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) beobachtet nicht ohne Sorge, dass oftmals Marken nur zu dem Zweck angemeldet werden, andere, die eine identische oder ähnliche Kennzeichnung benutzen, unter Druck zu setzten", so Landfermann. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, an der sich auch das DPMA orientiere, könne man von Rechtsmissbrauch sprechen, wenn ein Markeninhaber ohne ernsthaften Benutzungswillen eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet und die Marke im Wesentlichen zu dem Zweck hortet, um Dritte mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen.
Drängt sich einem Abgemahnten ein solcher Verdacht auf, so sollte er die Abmahnung unbedingt sorgfältig prüfen lassen. Zudem wies Landfermann darauf hin, dass in derartigen Fällen beim DPMA ein Antrag auf Löschung der Marke wegen so genannter "Bösgläubigkeit" gestellt werden könne. "Die Zahl der Löschungsanträge wegen Bösgläubigkeit nimmt stetig zu", berichtete Landfermann. Dass sich eine sorgfältige Prüfung lohnt, zeigt auch ein Blick auf die Statistik des Amtes: "Im vergangenen Jahr wurde in 30% der Fälle die Marke wegen Bösgläubigkeit gelöscht. Weitere 30% der Verfahren endeten durch Vergleich vor dem DPMA und weitere 10% der Anträge wurden - zumeist nach außeramtlicher Einigung - zurückgezogen. Nur 30% der Löschungsanträge wegen Bösgläubigkeit wurden vom DPMA zurückgewiesen."
"Bei Internetdomains und Marken handelt es sich um zwei völlig verschiedene Rechtsinstrumente", erklärte der Patentamtspräsident. "Während die Marke in erster Linie als Produktkennzeichnung im Geschäftsverkehr dient, hat die Internetdomain hauptsächlich die Funktion einer Adresse."
Außerdem könnten identische Marken mehrmals für verschiedene Inhaber eingetragen werden und Bestand haben, wenn es um verschiedene Waren und Dienstleistungen geht. Internetdomains hingegen würden bereits aus technischen Gründen nur einmal vergeben werden. "Insofern kann eine vorherige Markeneintragung dem Inhaber nicht in jedem Fall ein Vorrecht im Internet einräumen. Hinzu kommen weitere elementare Unterschiede: So können rein beschreibende Angaben beispielsweise nicht als Marke eingetragen, unter Umständen aber sehr wohl als Internetdomain registriert werden." Zudem wies Landfermann darauf hin, dass Konflikte zwischen Internetdomains und Marken Gegenstand zivilrechtlicher Verfahren seien. Das DPMA sei insoweit der falsche Ansprechpartner.
*Die Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1999
© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012