Deutsches Patent- und Markenamt

Presseportal DPMA


Sie sind hier:  > Presse  > Unser Service  > Pressemitteilungen  > Archiv  > Pressemitteilungen 2002  > 21.03.2002

Presse-Monitor GmbH & Co. KG -Richtigstellung-

Pressemitteilung vom 21.03.2002

Am 4. März 2002 (nicht am 4. März 2001, wie in der Pressemitteilung am Vormittag des 21. März 2002 auf Grund eines Schreibfehlers versehentlich angegeben) hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gegenüber der Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG) eine Verfügung erlassen. Darin wurde der PMG untersagt, sich ohne Erlaubnis als Verwertungsgesellschaft zu betätigen.
Diese Untersagungsverfügung präjudiziert nicht die Entscheidung der Frage, ob die von der PMG in der Vergangenheit abgeschlossenen oder in Zukunft gegebenenfalls abzuschließenden Rechtsgeschäfte über die Vergabe von Verwertungsrechten zur Nutzung von Artikeln für einen elektronischen Pressespiegel rechtsgültig sind. Die Untersagungsverfügung des DPMA präjudiziert auch nicht die Entscheidung der Frage, ob die aus solchen Rechtsgeschäften gegebenenfalls resultierenden Anspruchspositionen (gerichtlich) geltend gemacht werden können.

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012 

 

Ansprechpartner

presse@dpma.de
Telefon 089/2195-3222
Fax 089/2195-2525