Deutschland ist der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) von 1883 am 1. Mai 1903 beigetreten. Der PVÜ gehören mittlerweile über 160 Staaten an. Sie legte den Grundstein für ein erfolgreiches internationales System des gewerblichen Rechtsschutzes. Die PVÜ war unter anderem Grundlage für eine Vereinheitlichung und Vervollkommnung der bestehenden nationalen Gesetze. Die Mitgliedstaaten einigten sich damals auf bahnbrechende Standards, die ihrer Zeit weit voraus waren und teilweise immer noch sind. So hatten die Angehörigen der Verbandsländer von Anfang an in jedem Land in Bezug auf das gewerbliche Eigentum die gleichen Rechte wie die jeweiligen Inländer. Ein Standard, der noch heute bei weitem nicht auf allen Rechtsgebieten realisiert ist.
Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, Dr. Jürgen Schade, der Präsident der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Dr. Hans Peter Kunz-Hallstein und der Vizepräsident des Europäischen Patentamts, Prof. Dr. Manuel Desantes würdigten die Bedeutung der PVÜ für den gewerblichen Rechtsschutz anlässlich eines Festakts am 15. Juli 2003 in der Münchner Residenz.
© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012