Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Europäische Patentamt (EPA) stellen auf der CeBIT ihre Systeme der elektronischen Patentanmeldung vor. Der Vorteil für die Kunden: "Sowohl mit PaTrAS vom DPMA als auch mit der epoline® Software des EPA können jeweils bei beiden Ämtern Patente über das Internet angemeldet werden", erläutert Ingo Kober, Präsident des Europäischen Patentamts. Für die Anmelder der beiden Ämter bedeutet das eine wesentliche Arbeitserleichterung. "PaTrAS und die epoline® Software für die Online-Einreichung sind vorbildliche Beispiele für sicheren und kundenfreundlichen elektronischen Rechtsverkehr", so Jürgen Schade, der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts.
Der "Sichere elektronische Rechtsverkehr" ist eine "Einer-für-Alle-Dienstleistung" innerhalb des Projekts BundOnline 2005. Das DPMA demonstriert das Verfahren am Beispiel einer elektronischen Patentanmeldung mit der Software PaTrAS (Patent and Trademark Application System). Die Software, die für den Anmelder kostenlos erhältlich ist, bietet durch die digitale Verschlüsselung der Daten mit der Signaturkarte der Firma DATEV höchstmögliche Sicherheit. Sie ist flexibel einsetzbar und anwenderfreundlich, da das System mit anderen Anmeldeverfahren, wie jenen des EPA und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) für internationale Patentanmeldungen verknüpft werden kann.
Beide Ämter arbeiten seit Jahren mit großem Einsatz daran, ihre Dienstleistungen den Kunden und der Öffentlichkeit über das Internet zur Verfügung zu stellen. Das Deutsche Patent- und Markenamt, die Zentralbehörde des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, erteilt und verwaltet die gewerblichen Schutzrechte Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster mit Wirkung für Deutschland. Das Amt verfügt mittlerweile über eine vielfältige Palette von Internetdienstleistungen. So kann jeder Internetuser über DEPATISnet kostenfrei in etwa 30 Millionen Patentdokumenten den Stand der Technik nachlesen und Anhaltspunkte finden, ob eine Erfindung bereits existiert. Er kann sich in DPINFO informieren, ob ein Logo oder Firmenname bereits als Marke geschützt ist. Oder er lässt sich in DPMApublikationen die neuesten erteilten Patente anzeigen.
Das in München ansässige EPA ist für die Erteilung europäischer Patente für die 28 Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation in einem zentralisierten Verfahren zuständig. Über seinen Internetdienst epoline® www.epoline.org informiert das Amt auch über den Verfahrensstand aller europäischen und internationalen Patentanmeldungen, während der gemeinsam mit den Mitgliedstaaten entwickelte Online-Patentinformationsdienst esp@cenet www.espacenet.com den Zugriff auf die veröffentlichten Patentanmeldungen und Patente aus nahezu allen Industriestaaten ermöglicht.
Hinweis für Journalisten:
Das DPMA und das EPA führen ihre elektronischen Informationsdienstleistungen und Anmeldesysteme auf dem Messestand, Halle 11, Bereich D 52, Stand 17-19, von 9.00 - 18.00 Uhr vor.
© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012