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"Münchner Weißwurst" vom Deutschen Patent- und Markenamt für schutzfähig befunden

Pressemitteilung vom 25.02.2005

Die Bezeichnung "Münchner Weißwurst" erfüllt nach vorläufiger Auffassung des Deutschen Patent- und Markenamts die Voraussetzungen für die Eintragung einer geschützten geografischen Angabe. Das Amt hat den Antrag der Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst am 25. Februar 2005 im Markenblatt veröffentlicht (Heft 8, siehe http://publikationen.dpma.de). Darin sind die genauen Anforderungen an die geographische Herkunft (Stadt und Landkreis München) und die Herstellungsweise und Rezeptur festgelegt. Jede Person hat nun bis zum 25. Juni 2005 die Möglichkeit, zu dem Antrag eine Stellungnahme abzugeben. Gehen keine Äußerungen ein oder verbleibt es bei der Beurteilung, wird der Antrag über das Bundesministerium der Justiz der EU-Kommission vorgelegt. Die EU-Kommission prüft in einem formellen Verfahren, ob die Voraussetzungen für den Schutz als geografische Angabe vorliegen. Ist dies der Fall, wird die Bezeichnung in das "Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben" eingetragen. Die Verwendung der Bezeichnung "Münchner Weißwurst" wäre dann nur noch für Weißwürste zulässig , die im Gebiet der Stadt oder des Landkreises München nach der festgelegten Rezeptur und den weiteren aus der Veröffentlichung ersichtlichen Vorgaben hergestellt worden sind. Eine Monopolisierung der Herkunftsangabe zugunsten der Mitglieder des Schutzverbandes wäre damit allerdings nicht verbunden.

Ein weiterer Antrag auf Schutz der Bezeichnung "Münchener Weißwurst" als geografische Angabe ist dagegen vom Deutschen Patent- und Markenamt rechtskräftig zurückgewiesen worden. Grund war die unzutreffende - weil zu weit reichende - Abgrenzung des Herkunftsgebietes.

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.02.2012 

 

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